Impressum für Webseiten - Leitfaden
Anzeige Hier werben
Diese Informationen stellen keine Rechtberatung dar und sind lediglich als allgemeine, unverbindliche Informationen zu verstehen. Die Korrektheit/Aktualität der hier gemachten Angaben kann nicht garantiert werden.
Ein Impressum/Anbieterkennung ist für viele Webseiten Pflicht. Wir versuchen herauszufinden welche Informationen ein Impressum enthalten muss.
Wann trifft einen die Impressumspflicht
Eindeutig nicht-kommerzielle Angebote, also rein private Websites und Vereinsseiten unterliegen keiner Impressumspflicht, es gibt jedoch Quellen, die zur Sicherheit raten, sich auch hier die Mühe zu machen und ein Impressum anzugeben.
"Disclaimer"
Sind meist fragwürdig und rechtlich nutzlos. Eine sehr gute Übersicht über die Rechtslage zu Disclaimern bietet ein Artikel bei Wikipedia.
Pflichtangaben
Name und Anschrift
des Anbieters
bei juristischen Personen muss zusätzlich der Vertretungsberechtigte angegeben werden
Kontaktdaten
die schnelle elektronische Kontaktaufnahme bzw Kommunikation ermöglichen.
E-Mail, Telefonnummer etc.
Aufsichtsbehörde
falls die angebotenen Dienste eine behördliche Genehmigung benötigen
Handelsregister oder Vereinsregister
mit Registriernummer
genaue Berufsbezeichnung
Land in dem der Beruf erworben wurde
bei Ärzten, Anwälten, Steuerberatern, Architekten etc.
Umsatzsteueridentifikationsnummer
abgekürzt USt-IdNr. in Deutschland bzw. UID in Österreich
AG, KG a.A., GmbH
bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber
Impressumsgenerator
Der einfachste Weg um sich ein korrektes Impressum zu erstellen ist das Online-Werkzeug Webimpressum-Assistent. Der Impressumsgenerator erstellt einem in wenigen Schritten ein an Rechtsform und Beruf angepasstes Impressum.
Einen weiteren Impressum Generator bietet e-recht24.
Informationen
- Leitfaden zur Impressumspflicht (vom Bundesministerium der Justiz)
- Der Webimpressum-Assistent erstellt einem durch wenige Fragen ein Impressum
- Impressumspflicht bei Wikipedia
Diese Seite kann von jedem registrierten Benutzer bearbeitet werden. Bisher haben 5 Personen an der Seite "Impressum für Webseiten - Leitfaden" mitgewirkt.
Sie haben einen Fehler entdeckt oder möchten etwas ergänzen? Dann können Sie nach der Anmeldung "Impressum für Webseiten - Leitfaden" hier bearbeiten.
-
graphic, motion & web design - kernreaktor - staportal - mukitu
-
arbeitet seit längerem als Webdesigner und vor allem -entwickler. Er ist Webmaster von Webmasterpro.de und leitet den Flashcounter-Service.
-
hat keine Beschreibung angegeben. Eine Beschreibung kann man unter dem Punkt "Profil bearbeiten" im Kontrollzentrum eintragen.
-
hat Erfahrungen im Webentwicklungs-Bereich seit mehr als 8 Jahren. Arbeitet als Webentwickler bei einem Verlag in Stuttgart.
-
Meine Schwerpunkte liegen im Bereich Grafikdesign, SEO und Management. Seit sieben Jahren bin ich als Geschäftsführer der Team23 GbR tätig, die Webdesign in Augsburg anbietet, sowie Webmasterpro.de betreut.


Neues Urteil
http://www.heise.de/newsticker/Neue-Urteile-zur-Impressumspflicht-fuer-Internetangebote--/meldung/107668
hab jetzt leider keine Zeit dies einzubauen. Vielleicht übernimmt das ein anderer...
Re: Neues Urteil
Steht ja eigentlich nur drin:
Richtig?
Re: Neues Urteil
Stimmt soweit. Allerdings könnte man der Vollständigkeit halber darauf verweisen.