Rechtssichere Urhebernachweise - Teil I
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Warum müssen sich Webmaster mit rechtssicheren Urhebernachweisen beschäftigen?
Der Grund dafür ist im Urheberrecht zu finden. Das Urheberrecht stärkt die Rechte der Schöpfer von Text-, Film-, Musikwerken und weiteren. Im Gegensatz zu z.B. einem Patent bedarf es beim Urheberrecht keiner Registrierung. Das Recht gilt automatisch ab dem Zeitpunkt der Werksschöpfung. Das ist übrigens auch beim Copyright so, dem amerikanischen Rechts-Pendant.
Diese Vereinfachung ist sehr praktisch für Urheber. Lästige und zeitraubende Registrierungsprozesse entfallen, man kann sich vollständig der kreativen Arbeit widmen.
Leider stammt diese Regelung noch aus einer Zeit, in der wenige qualifizierte Personen die Werke schufen, die unter das Urheberrecht fielen. Heute hat sich das grundlegend gewandelt. Die Zahl der Designer, Autoren, Musiker, etc. pp. steigt seit Jahren rapide an und noch viel stärker steigt die Anzahl der neu geschaffenen Werke, die jede Sekunde dazu kommen.
Gleichzeitig gilt der Urheberschutz sehr lange, bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers sind dessen Werke geschützt. Exponentiell steigt dadurch die Gefahr, die Urheberrechte eines anderen zu verletzen. Die Folge sind rechtliche Unsicherheiten.
Auf der anderen Seite wird der Urheberschutz immer weniger respektiert. Denn letztendlich geht es auch beim Urheberrecht um Geld und Ansehen. Die Firma, die bei einem Pitch zwar das kreativste Konzept aber auch den billigsten Anbieter herauspickt, kann viel Geld sparen. Die Folgen halten sich meist in Grenzen, denn selbst wenn die Agentur gewillt ist, den Rechtsweg zu beschreiten, existieren aufgrund der fehlenden Registrierung kaum belastbare Beweise für die eigene Urheberschaft. Diese muss aber belegt werden können, um daraus Rechte abzuleiten.
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Founder & CEO der PriorMart AG. Diese bietet seit 2006 notarielle Hinterlegungen Online - www.priormart.com/de
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Meine Schwerpunkte liegen im Bereich Grafikdesign, SEO und Management. Seit sieben Jahren bin ich als Geschäftsführer der Team23 GbR tätig, die Webdesign in Augsburg anbietet, sowie Webmasterpro.de betreut.


inhalt
mäßig, was gilt es konkret zu tun? was wird mit dem "brief an sich" gemeint?
Re: inhalt
Was zu tun ist, wird im Teil II konkret.
Über den "Brief an sich selbst" erfährst du hier eine Menge:
http://www.priormart.com/de/mythos_brief_an_sich_selbst