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In diesem Forum können rechtliche Belange und Erfahrungen beim Webdesigns diskutiert werden. Desweiteren setzten wir uns hier mit der Herausforderung einer Unternehmensgründung und dem Arbeitsleben als Sebständiger auseinander. Die Informationen hier stellen keine Rechtberatung dar und sind lediglich als unverbindliche Informationen zu verstehen sind.
party bilder site, gewerbe oder keins?
guten tag,
ich habe in der suche nichts gefunden das direkt zu meiner beschreibung passt, es geht um folgendes.
ein guter freund und ich habe vor eine homepage zu starten für unsere
stadt, da soll es partyfotos von den eingelnen discos, clubs, bars,
etc. geben. wir würden uns dafür auch flyer drucken lassen, wo auf der
rückseite werbung ist, also eine sub domain zu nem onlineshop wo wir
provision erhalten würden, wenn etwas verkauft wird und wir haben uns
überlegt auf der homepage etwas werbung zu plazieren, keine unangenehme
werbung oder große, wir haben im moment einen kleinen, gut plazierten,
text link. so das wären unsere "einnahme quellen"
dieses geld was wir dort bekommen würde, wir in ersterlinie für
die serverkosten und traffic wieder aufgeben, da ich denke das der
traffic relative hoch sein wird, durch die ganzen fotos.
jetzt kommt meine frage, das geld was für uns übrig bleibt, müsste
man das versteuern? oder ist für sowas ein gewerbe nötig? müsste man
sonstige rechtliche sachen bedenken?
schonmal danke im vorraus!
Würd mal sagen, dass ihr es als Gewerbe anmelden müsst. wie das mit den Steuern ist weiß ich nicht...
Denke eher nicht. Glaube kaum, dass jeder Ad-Sense Nutzer direkt ein Gewerbe hat.
Es gibt einen Freibetrag, solange man diesen im Jahr nicht überschreitet, braucht man keine Steuern zahlen. Also braucht ihr auch kein Gewerbe, solange ihr unter diesem Freibetrag bleibt. Wie viel das ist, weiß ich nicht. Diese Info kann man beim Gewerbeamt eurer Stadt / Gemeinde erfragen oder direkt beim Finanzamt.
Ein Gewerbe hätte aber den Vorteil, dass ihr die MwSt. für den Server und andere Unkosten absetzen könntet. Würde aber auch heißen, dass ihr Vorsteuermeldung (bei mir war es damals jeden Monat, dann einmal im Quartal) und am Ende des Jahres eine Steuererklärung (Gewerbesteuer, Einkommenssteuer und Umsatzsteuer) machen müsst. Also müssen dann auch eure Einnahmen versteuert werden.
müsste man sonstige rechtliche sachen bedenken?
Setzte dich gut mit dem Rechtlichen auseinander. Denn einfach Fotos von Fremden Personen machen und online stellen ist nicht legal. Wenn mans ganz genau nimmt barauchst du die Zustimmung vom Betreiber der Disco (ist ja noch machber). Und vor allem aber müsste jeder Besucher der Disco vorher darüber aufgeklärt werden das Fotos gemacht werden und diese im Internet landen. Jeder muß die Möglichkeit bekommen zu sagen - Nein ich möchte das nicht. Soweit in der Theorie - das das viele trotzdem machen ist ne andere sache. wo kein kläger....
Für unseren Kreis gibt es so was auch: Pistenknipser. Vielleicht kannste bei denen ja mal Anfragen, wie die das handhaben...
wo kein kläger....
Tja, da war einer: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/02/26/nachtschwarmer-sind-keine-foto-objekte/
hi kruemel,
laut Kaufmännischer Definition ist es so, das ein Gewerbe das Ziel hat einen Gewinn zu erwirtschaften (Gewinnmaximierung). Dieses Ziel habt ihr ja wohl nicht oder? Für mich klingt das eher nach eine Art Kostendeckung...
Desweiteren produziert ein Gewerbe etwas (Dienstleistungen oder Produkte)... euer Ding klingt ja eher nach einem Hobby-Projekt...
Natürlich ist das alles Auslegungssache...
An deiner Stelle würde ich ein Gewerbe anmelden, gerade bei solchen Foto-Sachen...
Es kann ja immer mal passieren, das sich jemand besoffen ablichten lässt und dann meckert wieso du sein Foto veröffentlichst...
gruß
Roger
Wie hat unser Prof. das immer in Wirtschaftsrecht so schön gesagt, was ein Gewerbe ist:
Jede äußerlich erkennbare, erlaubte, selbständige, planmäßig auf gewisse
Dauer angelegte, zum Zwecke der Entgeltlichkeit ausgeübte
Tätigkeit, die nicht freier Beruf und nicht Land- und Forstwirtschaft
ist.
...und nicht die bloße Verwaltung eigenen Vermögens (wenn schon, dann vollständig ;))
Prinzipiell ist es sinnvoll, das als Gewerbe anzumelden, dann kommen auch hier keine Probleme auf.
Kritisch sehe ich es mit der veröffentlichungen von Bildern auf denen Personen zu sehen sind. Das ist nicht ganz so rechtlich einfach. Da müsstest du dann schon als Reporter über die Veranstaltung berichten.
Bernd
Ich bin mir da nicht so sicher ob man in so einem Fall ein Gewerbe anmelden muss oder nicht. Wahrscheinlich seid ihr immer auf der sicheren Seite wenn ihr ein Gewerbe anmeldet, aber da soetwas ja nicht unter eine Existenzgründung fällt, glaube ich nicht das es der Gesetzgeber verlangt. Wegen der Steuern müsst ihr euch wahrscheinlich bei den lokalen Behörden informieren. Wünsche euch auf alle Fälle viel Erfolg für euer Projekt.
Grundsätzlich ist es so, dass du ein Gewerbe anmelden musst sobald du einer selbstständigen Tätigkeit mit Gewinnabsicht nachgehst, was in dem Fall ja gegeben ist. Außerdem ist es nie ein Fehler als eine Organisation auch wirklich Rechtskräftig agieren zu können (;






