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Als Information getarnte Werbung?
Hallo, ich habe auch mal eine Frage.. weil ich mir gerade mal die unendlich lange kataloge diverser Abmahngründe durchgelesen habe und mich eine Sache hier mal genauer interessiert: Als Information getarnte Werbung : hier stehen einige Verstöße gegen unlauteren Wettbewerb -> bei § 3 Absatz 3 UWG Nr. 11 ...finanzierte Einsatz redaktioneller Inhalte zu Zwecken der Verkaufsförderung.... klar schreibt man doch solche Texte, wieso ist das denn ein Abmahngrund???? Oder ich verstehe das jetzt nicht richtig, was damit gemeint ist?
Hier habe ich noch was gefunden und hier steht: das wenn man dafür bezahlt hat, ist es ja ein Verstoß - hab aber nicht dafür bezahlt, dann sollte es doch wieder ok sein oder nicht??
ich blicke bei diesen ganzen Regeln und vorgaben bald gar nicht mehr durch, wenn mich irgendein Mitbewerber abmahnen will, dann findet er schon einen Grund:(
Würde mich sehr freuen, wenn ich mich mit jemanden ausstauschen kann und vielleicht habt ihr ja noch irgendwelche (Insider) Tipps für mich:)
BG
Du meinst also, weil du hier nix bezahlst, kannst du deine als Information getarnte Werbung bedenkenlos unterbringen? :D
Es ist ein Abmahngrund wenn der Verbraucher nicht merkt das es ein bezahlter Inhalt ist.
Ein Beispiel:
Du stellst Spielzeugautos her. Du bezahlst die Spiegel Online Redaktion dafür einen Artikel über deine Autos zu schreiben. ("Sensation: Spielzeugautos fördern Intelligenz"). Der Leser denkt das dieser Artikel eine neutrale Sichtweise hat. Durch diesen Artikel hast du einen Wettbewerbsvorteil weil z.B. ein Hersteller von Spielzeugfahrrädern nun weniger Umsatz hat.
achso, na dann bin ich ja auf der sicheren Seite. Ich dachte, dass gilt grundsätzlich auch für Informationen die man selber zusätzlich einstellt und innerhalb dieser Infos dann halt auch Produktinfos wiedergibt. nee, bezahlt habe ich niemanden, dass er einen tollen Beitrag über mein Angebot schreibt:)
danke für die Antwort!
Viele Grüße

