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In diesem Forum können rechtliche Belange und Erfahrungen beim Webdesigns diskutiert werden. Desweiteren setzten wir uns hier mit der Herausforderung einer Unternehmensgründung und dem Arbeitsleben als Sebständiger auseinander. Die Informationen hier stellen keine Rechtberatung dar und sind lediglich als unverbindliche Informationen zu verstehen sind.


Findelkind
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Künstlersozialkasse (KSK)

Link zur Antwort auf "Künstlersozialkasse (KSK)" von Findelkind Findelkind, am Donnerstag den 27.01.2011 um 10:34:39

Guten Morgen,

zu dem Thema gibt es widersprüchliche Aussagen meines Steuerberaters und diversen Kunden.

Fakt ist ja, dass die Gestaltung einer Webseite als künstlerische Tätigkeit betrachtet wird und somit von meinen Kunden verlangt wird von den Rechnungssummen x% an die KSK zu überweisen. Ich als Webentwickler habe davon gar nichts, da ich nicht in diesen Verein angemeldet bin.

Nun wurde mir von einen meiner Kunden geraten meine Firma auf eine GmbH umzustellen, weil man damit sich den Beitrag zur KSK sparen könnte. Mein Steuerberater ist der Meinung, dass egal welche Firmenart ich habe, der Kunde verpflichtet ist an die KSK zu zahlen.

Ich bin immer bestrebt es meinen Kunden so einfach wie möglich zu machen, deshalb jetzt die Frage:

Kann man diese besch...eidene KSK umgehen, indem man einfach nur noch technische Leistungen anbietet und die "künstlerische Tätigkeit" vom Kunden selbst ausgeführt wird und ich in diesem Bereich nur noch beratende Funktionen habe?

Wenn nicht, ist eine weitere Frage, ob es möglich ist, dass ich diese Buchungen an die KSK übernehme und diese Kosten dann einfach auf die Rechnungen meiner Kunden draufschlagen soll.

Grüsse,

Das Findelkind


saltletts
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Link zur Antwort auf "Künstlersozialkasse (KSK)" von saltletts saltletts, am Freitag den 08.07.2011 um 01:30:24

Hallo Findelkind,

Mein derzeitiges Wissen (weil ich mich auch schon damit beschäftigen musste) ist so:

1.) Abgabepflichtig sind grundsätzlich nur Unternehmen. Wenn einer deiner Kunden ein Privatkunde ist, dann ist meine Schlussfolgerung, dass KEINE Abgabepflicht für diesen Kunden besteht.

2.) Du selbst als freier Künstler (oder als Unternehmer der künstlerische und publizistische Leistungen erbringt) musst dich NICHT unter den Versicherungsschutz der Künstlersozialversicherung stellen, damit deine Kunden erst abgabepflichtig werden. Diese Abgaben werden trotzdem fällig.

3.) Wann ist ein Unternehmen abgabepflichtig?

a.) Wenn es primär - aber nicht nur - solche Leistungen verwertet (§ 24 Abs. 1 KSVG)
b.) Wenn es Werbung und Öffentlichkeitsarbeit betreibt
c.) Wenn es MINDESTENS 3x im Jahr Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten erteilt.

4.) Selbstständige Künstler und Publizisten sind auch Webdesigner und Grafiker

5.) Es ist unbedeutend, ob du ein freiberuflicher Künstler bist, oder ein Gewerbetreibender, die Abgabe würde fällig werden. Die Rechtsform allerdings spielt tatsächlich eine Rolle. Handelt es sich um juristische Personen (GmbH, AG, Limited usw.) dann wird keine Abgabe fällig (deshalb würde ich bei deinem Steuerberater nicht bleiben *gg*)

6.) In den Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer, gehört NICHT zur Bemessungsgrundlage (falls du kein Kleinunternehmer bist).

Wenn dein betreffender Kunde ein Unternehmer ist, Punkt a.) oder b.) erfüllt, und mindestens Punkt c.), dann ist er zur Abgabe der KSK-Abgaben verpflichtet. So wie es sich aber anhört, scheint dein Kunde aber eher ein Stammkunde zu sein, weshalb ich mehr wie nur max. 2 Aufträge im Jahr vermute.

(Datenquelle: Haufeindex 1774686)

Zum Lesen: http://www.gesetze-im-internet.de/ksvg/__24.html

Insgesamt 1 mal bearbeitet, zuletzt am 08.07.2011 um 02:50:52
Link zur Antwort auf "Künstlersozialkasse (KSK)" von Fabian  Ziegler Fabian Ziegler, am Freitag den 08.07.2011 um 11:51:29

Du bist technischer Webentwickler. Wenn du dies so anbietest und auch auf deiner Rechnung so angibst, gibt es keinen Grund KSK zu bezahlen. Du machst ja kein freies Design, sondern wenn ggf. auf "Designumsetzungen nach Vorgaben des Kunden".


saltletts
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Link zur Antwort auf "Künstlersozialkasse (KSK)" von saltletts saltletts, am Freitag den 08.07.2011 um 14:24:29
Zitat von: Fabian Ziegler

Du bist technischer Webentwickler. Wenn du dies so anbietest und auch auf deiner Rechnung so angibst, gibt es keinen Grund KSK zu bezahlen. Du machst ja kein freies Design, sondern wenn ggf. auf "Designumsetzungen nach Vorgaben des Kunden".

Das stimmt so leider nicht. Die KSK-Abgabe müsste ja der Kunde zahlen (es sei denn ein Leistende übernimmt dies für seine Kunden). Vielleicht wäre es ganz interessant:

§ 24 Absatz 2 KSVG

zu lesen. Letztendlich kommt es auch auf den Kunden an, wie und wieoft er die Leistungen verwertet.

Für die Kunden wäre es tatsächlich möglich um die Abgabe zu kommen, wenn der Themenersteller eine GmbH, AG, Mini-GmbH usw. als Rechtsform hätte. Wenn die Unternehmensform z.B. Einzelunternehmen, Kleinunternehmer ist, oder er Student bzw. Schüler ist (kein Witz), dann wird die Abgabe fällig.

Wenn es gar nicht anders geht, dann würde ich es halt prüfen lassen:
==> http://www.kuenstlersozialkasse.de/


Findelkind
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Link zur Antwort auf "Künstlersozialkasse (KSK)" von Findelkind Findelkind, am Montag den 11.07.2011 um 15:50:09

Hehe, das Internet ist ja wirklich schnelllebig.^^

Ist ja schon nen halbes Jahr her, aber danke vielmals für die Infos.

Momentan biete ich rein technische Leistungen an. Deshalb hat sich das erst mal erledigt.

Gruss


saltletts
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Link zur Antwort auf "Künstlersozialkasse (KSK)" von saltletts saltletts, am Dienstag den 12.07.2011 um 16:33:09

Du bist technischer Webentwickler. Wenn du dies so anbietest und auch auf deiner Rechnung so angibst, gibt es keinen Grund KSK zu bezahlen. Du machst ja kein freies Design, sondern wenn ggf. auf "Designumsetzungen nach Vorgaben des Kunden".

Wenn dieses "Technische" klar, eindeutig und ausnahmslos so abgegrenzt werden kann, dann ja ;-) Dein letzter Satz ist aber definitiv falsch. Sobald Grafik mit im Spiel ist, ist die Leistung abgabenpflichtig.

Im Übrigen gibt es auch Prüfungen, die von der Deutschen Rentenversicherung durchgeführt werden (letzten Endes fällt dies in deren Bereich). Die möglichen Strafen sind nicht unerheblich, und erreichen bis zu 50.000 EUR.

Wer damit spaßen will, nur zu. Denn letztlich ist jeder Unternehmer dazu aufgefordert, die Meldungen selbst ohne Aufforderung zu leisten ;-)

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19. Sind Zahlungen an Webdesigner abgabepflichtig?

Entgelte, die für die Erstellung oder Änderung von Internetseiten an Webdesigner gezahlt werden, sind an die Künstlersozialkasse zu melden.

Webdesigner gehören nach dem KSVG zum Personenkreis der Künstler und Publizisten, wenn sie Bildschirmseiten unter ästhetischen und funktionalen Gesichtspunkten für Internet und Internetpräsentationen mitgestalten und programmieren. Zur künstlerischen Tätigkeit dieser Personen gehört neben der Konzeptionierung auch die Realisierung von Bildschirmseiten mit Hilfe von Schrift, Grafik, Zeichnung, Fotografie und Video unter Verwendung spezieller Software.

Die Internetauftritte der Auftraggeber sind gemeinhin der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit zuzurechnen. Deswegen kommt es auf das Ausmaß der gestalterischen Freiheit bei ihrer Erstellung nicht an. Auch wenn die Auftraggeber im Einzelfall enge Vorgaben berücksichtigt sehen wollen, ist dies für die Beurteilung der Webdesignertätigkeit unerheblich. Es reicht insoweit aus, dass die berufliche Tätikgeit zu Werbezwecken dient. Ebenso ist es unerheblich, wenn der Auftragnehmer keine künstlerische Ausbildung, etwa als Grafiker, absolviert hat (vgl. BSG - Urteile vom 07.07.2005 - B 3 KR 29/04 und B 3 KR 37/04).

Nur, wenn von vornherein keinerlei gestalterische Leistungen (z. B. Grafikleistungen) mit erbracht werden und es sich somit lediglich um die technische Einrichtung und Pflege von Internetseiten handelt, bei der ein Internetauftritt im Hinblick auf Funktionalität, Aktualität, Sicherung gegen Viren und Nutzerfreundlichkeit o. ä. strukturiert und betreut wird (= Tätigkeit eines Webmasters, Webadministrators, Programmierers), gehören diese Entgelte nicht zur Bemessungsgrundlage.

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Datenquelle: Die Künstlersozialkasse
Link: FAQ


Findelkind
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Link zur Antwort auf "Künstlersozialkasse (KSK)" von Findelkind Findelkind, am Dienstag den 12.07.2011 um 17:42:37

Nur, wenn von vornherein keinerlei gestalterische Leistungen (z. B. Grafikleistungen) mit erbracht werden und es sich somit lediglich um die technische Einrichtung und Pflege von Internetseiten handelt, bei der ein Internetauftritt im Hinblick auf Funktionalität, Aktualität, Sicherung gegen Viren und Nutzerfreundlichkeit o. ä. strukturiert und betreut wird (= Tätigkeit eines Webmasters, Webadministrators, Programmierers), gehören diese Entgelte nicht zur Bemessungsgrundlage.

Das verstehe ich jetzt so, dass man eigentlich die technischen Leistungen separat in einer Rechnung auflistet, da selbst wenn zusätzlich vielleicht noch ein Bildchen weboptimiert wurde (was im einstelligen Bereich liegt, vom Preis), auch nur das prozentual bei der KSK bezahlt werden muss. ^^

Wie gesagt, momentan schmeiss ich nicht mal mehr GIMP o.ä. an, deshalb darf ich bei den paar Kröten, die ich verdiene diese als rein technische Leistungen anbieten.

Grüsse


saltletts
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Link zur Antwort auf "Künstlersozialkasse (KSK)" von saltletts saltletts, am Dienstag den 12.07.2011 um 18:58:59
Zitat von: Findelkind

Das verstehe ich jetzt so, dass man eigentlich die technischen Leistungen separat in einer Rechnung auflistet, da selbst wenn zusätzlich vielleicht noch ein Bildchen weboptimiert wurde (was im einstelligen Bereich liegt, vom Preis), auch nur das prozentual bei der KSK bezahlt werden muss. ^^

Wie gesagt, momentan schmeiss ich nicht mal mehr GIMP o.ä. an, deshalb darf ich bei den paar Kröten, die ich verdiene diese als rein technische Leistungen anbieten.

Grüsse

Letztendlich musst ja nicht du diese Abgaben zahlen, sondern der Auftraggeber. Seit 2010 liegt der Satz übrigens nur noch bei 3,9% auf den Nettobetrag, bei kleinen Auftragsvolumen also keine Unsumme. Wenn dein Kunde natürlich hole dreht wegen ein paar Euro (oder keine Ahnung um welche Summen es sich bei dir handelt wenn du sagst Zitat: "bei den paar Kröten die du verdienst", können die Rechnungen ja nicht besonders hoch ausfallen) dann kannst du das mit deiner genannten "Methode" vermutlich minimieren.

Dann kann man nur hoffen, dass bei einer möglichen Prüfung (hat nichts mit der Betriebsprüfung des Finanzamtes zu tun) keine rissigen Spürhunde dabei sind, die einen Zusammenhang zu anderen Rechnungen entdecken (falls es ein Problem darstellen sollte). Zu letzterem mache ich besser keine Aussage ;-)

So long...


Findelkind
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Link zur Antwort auf "Künstlersozialkasse (KSK)" von Findelkind Findelkind, am Mittwoch den 13.07.2011 um 08:51:18

Mir wurde gesagt, dass das Problem nicht die Höhe der Abgabe ist, sondern mehr der Verwaltungsaufwand, der da hintendran steht. Kann das persönlich nicht nachvollziehen, aber darum geht es hier ja nicht ^^