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lampe
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SelbststÄndigkeit

Link zur Antwort auf "SelbststÄndigkeit" von lampe lampe, am Dienstag den 28.06.2011 um 15:34:37

Liebe Freunde, es tut mir leid das ich bestimmt einer von 100 Beiträgen bin, jedoch habe ich gesucht und brauche trotzdem euere Hilfe. Seit mehreren Jahren erstelle ich im Bereich Design und Entwicklung mehrer Projekte für den Privaten gebrauch - jedoch möchte ich in Zukunft unter einem von mir ausgedachten Namen arbeiten, meine Produkte unter den Mann bringen und dies alles offiziel. Daher meine Fragen: 1.) Kann ich davon sprechen mich selbstständig zu machen, also was brauch ich alles? Steuernummer? Ich muss ja auch rechnungen schreiben können. 2.) Wie sieht es mit dem Namen aus? Wenn ich mich z. B. ABC Design nenne und wo kann ich prüfen ob ich diesen Namen so benutzen darf? Muss ich da auch aufpassen, ob ein Produkt den Namen trägt oder auf was muss ich generell achten? Tut mir leid wenn ich euch so viel frage, aber vielleicht könnt ihr mir helfen! Liebe Grüße

Link zur Antwort auf "SelbststÄndigkeit" von Jannik Zschiesche Jannik Zschiesche, am Dienstag den 28.06.2011 um 17:17:22

Hi,

zu deinen Fragen:

1) mach einen Termin mit dem Finanzamt aus, die sind dir dort sicherlich behilflich. Freiberuflichkeit sollte bei dir problemlos möglich sein.

2) Du kannst dir als Freiberufler deinen Namen nicht schützen lassen. Du musst immer mit deinem (wirklichen) Namen auftreten. Das bedeutet zwei Dinge: 1. du kannst unter dem Pseudonym auftreten, unter dem du auftreten willst (natürlich ohne Trademarks zu verletzen), 2. du musst immer zusätzlich deinen echten Namen angeben.

(Wie immer bei Rechtsfragen: ohne Gewähr und so...)

Insgesamt 1 mal bearbeitet, zuletzt am 28.06.2011 um 18:39:17

lampe
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Link zur Antwort auf "SelbststÄndigkeit" von lampe lampe, am Dienstag den 28.06.2011 um 17:20:07

Und wie machst du das, deine Domain ist anders als dein Real Name, sagst aber ih muss mit richtigen Namen Auftretten ... Kapier ich nicht so wirklich :-/

Link zur Antwort auf "SelbststÄndigkeit" von Jannik Zschiesche Jannik Zschiesche, am Dienstag den 28.06.2011 um 18:33:43

Das Impressum muss mit deinem Namen ausgestattet sein, außerdem muss auf jeder Rechnung und jedem Geschäftsbrief auf jeden Fall dein Realname vorhanden sein.

Ob du dann noch zusätzlich mit einem (Pseudo-)Firmennamen auftrittst ist unrelevant - du kannst diesen Namen dir weder schützen lassen noch nur unter diesem auftreten.


lampe
Beiträge: 5

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Link zur Antwort auf "SelbststÄndigkeit" von lampe lampe, am Dienstag den 28.06.2011 um 18:57:44

Ok, dann kann ich einfach meine Domain und meine Homepage unter einem ausgedachten Namen betreibten, aber unter Impressum und auf der Rechnung auch mit meinem richtigen? Kann mir da jemand quer kommen wegen meinem Ausgedachen Namen, bzw. wenn ich das aus Freiberuflichkeit mache? Und wenn ja, wo kann ich das nachgucken wegen Namen?

Tut mir leid wenn ich so nerve, will es nur verstehen :D

Link zur Antwort auf "SelbststÄndigkeit" von Jannik Zschiesche Jannik Zschiesche, am Mittwoch den 29.06.2011 um 10:00:40

Hallo,

keine Sorge, fragen ist immer erlaubt. ;-)

Ja genau, du musst immer unter deinem richtigen Namen auftreten. Ob du dabei zusätzlich ein Pseudonym ("Firmennamen") verwendest ist erst einmal egal. Deine Domain kann aber natürlich lauten, wie sie will, das kann man dir nicht vorschreiben (also insbesondere kann sie so wie dein Pseudonym lauten).

Nun steigen wir in das Marken- und Namensrecht ein, da ist es immer interessant... Soweit ich weiß, darfst du auch unter einem bekannten Namen ("Siemens" oder wie auch immer) auftreten, so lange du nicht in der gleichen Branche wie diese arbeitest (um Verwechslungsgefahr zu vermeiden). Aber Vorsicht: die Rechtssprechung ist da ziemlich nebulös (zumindest für mich als Nicht-Rechtsexperten ;-). Du kannst aber natürlich nachsehen, ob dein Wunschname bereits als Markenzeichen in irgend einer Weise geschützt ist, bevor du dich so nennst.

Du kannst dich dann zwar trotzdem so nennen, musst aber unter Umständen damit rechnen, dass eine Unterlassungsklage in deinen Briefkasten flattert - diese ist dann nicht schlimm, du musst dich dann nur eben umbenennen.

Ganz konkret: ich selbst habe mich auch "einfach" so genannt, auch wenn ich weiß, dass es eine Plastikverpackung für Äpfel gibt, die genau so heißt. Da wird aber die Verwechslungsgefahr eher nicht gegeben sein.

Aber wie immer gilt: bevor man voll einsteigt und nachher bei diesem Thema aneckt, einfach mal kurz mit einem entsprechenden Anwalt sprechen.

Link zur Antwort auf "SelbststÄndigkeit" von Jannik Zschiesche Jannik Zschiesche, am Mittwoch den 29.06.2011 um 10:02:38

Nachtrag: Nachsehen, ob eine Marke geschützt ist oder nicht, kann man hier:

https://register.dpma.de/DPMAregister/Uebersicht


lampe
Beiträge: 5

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Link zur Antwort auf "SelbststÄndigkeit" von lampe lampe, am Mittwoch den 29.06.2011 um 13:39:06

Danke für die Hilfe!