Verfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein
Anzeige Hier werben
Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine erste Entscheidung zum Eilantrag des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Der Arbeitskreis hatte Anfang des Jahres gegen die sechs-monatliche Speicherung von Telefon- und Handy-Verbindungsdaten Verfassungsbeschwerde eingelegt. Mit über 34000 Klageschriften, eingereicht von acht Bevollmächtigten, ist die Verfassungsbeschwerde die größte in der Geschichte der Bundesrepublik.
Die heute vorgelegte Beschluss (Pressemitteilung) schränkt nun die Vorratsdatenspeicherung stark ein, bevor eine entgültige Entscheidung getroffen wird. So dürfen die Daten zwar weiterhin gespeichert werden, ein Abrufen ist aber nur in schwerwiegenden Fällen erlaubt, wenn die die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre. Hierbei wird auf § 100a in der Strafprozeßordnung verwiesen, die schwere Straftaten genauer definiert (Raub, Mord, Hochverrat oder Computerbetrug). Auch für den Zugriff auf die Daten zur Terrorabwehr besteht laut Entschluss derzeit kein Anlass.
Die Speicherungspflicht selbst wird durch die Richten allerdings bisher nicht ausgesetzt, da die Nachteile durch die Speicherung sich erst durch den Abruf ergeben. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßt die Entscheidung, fordert aber gleichzeitig einen Rücktritt der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.



gute nachrichten
hoffentlich bleibts wenigstens dabei !
hab eh den eindruck eine steigende menge an politikern sollten geschichte nachhilfe nehmen.. zB schäuble in ddr- oder schüttel-schorsch in sudetendeutscher geschichte