"Krasses Fehlurteil" Google Bildersuche vor dem Aus?

von Martin G. | 0 | 7 Kommentare | 869 Aufrufe

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Laut Google-Sprecher Kay Oberbeck ein "krasses" Fehlurteil, was das Hamburger Landgericht da gestern entschieden hat.

Es würde sich wohl Einiges ändern in der Online-Welt, dürften künftig nur Bilder in Ergebnislisten von Bildersuchdiensten auftauchen, deren Rechteinhaber die Zustimmung dafür nicht verweigert haben.
Als schlicht "zu aufwändig" bezeichnet Google das "Filtern" solcher Bilder; und auch dem geneigten Internetuser wird schnell klar, dass eine solche Einschränkung wohl schwer durchsetzbar, wenn nicht sogar unmöglich wäre und vermutlich zur Folge hätte, dass die großen Anbieter ihre Bildersuchdienste schlicht einstellen.

Im Google Watchblog ist nachzulesen, dass im o.g. Fall der Hamburger Thomas Horn Google verklagt, weil fünf seiner urheberrechtlich geschützten Comics in der Google-Bildersuche auftauchten. Auch wenn Google selbst im eigentlichen Sinne keine Urheberrechtsverletzung begangen hat, da die Bilder von einem Lizenznehmer eingestellt wurden, entschied das Gericht gestern gegen Google. Bis Ende Oktober kann Google gegen das Urteil Berufung einreichen.
Nach Medienberichten wurde auch gegen andere Anbieter wie Yahoo und AOL geklagt.

Laut Google Sprecher Oberbeck entzieht das Urteil Poster- und Bildershops die Geschäftsgrundlagen. Er ist deshalb zuversichtlich, dass das Oberlandesgericht das Urteil korrigieren wird.

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Über den Autor: Martin G.
Martin G. ist Mediendesignstudent und Leiter der Entwicklung in einem mittelständischen Medienhaus.
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Kommentare: "Krasses Fehlurteil" Google Bildersuche vor dem Aus?

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OMG
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Finde dieses Zitat von heise passend:

"Ich glaube eher, da will ein Bierdeckelbemaler, der den Erfolg von Diddl nicht verkraftet hat, auf dem Weg hintenrum berühmt werden..."

Das ist so typisch, Leute die keine Ahnung haben streiten sich drum. Eine robots.txt wäre wirklich nicht zu viel verlangt. Es geht doch so einfach...

Der Künstler informiert sich über Google, das sollte so in etwa 3 Sekunden dauern. Dann bemerkt er: "Ah, robots.txt, Klasse".

Dann verkäuft er Bilder, denkt zurück, die robots.txt, da mit kann man ja die Bilder shcützen. Und was macht man dann... "Richtig! Im Verkaufsvertrag der Bilder eine Klause einbringen, die den Schutz von Bildern durch robots.txt erzwingt." So ist das geistige Eigentum geschützt und im Notfall sind die Lizenzerwerber die Blöden, die hättens dann auch nicht anderst verdient und net das komplette Land...

Sebastian Bechtel am 16.10.2008 um 15:15
Oh mein Gott...
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...das ist eines der lächerlichsten Urteile in der Geschichte des Internets.

Das ist ja als würde man das EMP-Magazin verklagen weil jemand ein darin beworbenes Poster als "Vorlage" benutzt hat um ein eigenes zu erstellen.

Und Google begeht keinen Lizenzbruch damit. Die Thumbs die auf der Googleseite angezeigt werden sind schließlich so mikrig das man da meistens eh nichts erkennt. Als Vorlage absolut ungeeignet. Und sobald man das Bild sehen will bekommt man es im Kontext der Ursprungsseite angezeigt...wo also ist das Problem? Da könnte ich auch einfach über die Textsuche von Google nach einer Seite suchen die das entsprechende Bild enthalten könnte, sie dann aufrufen um dort das Bild zu klauen.

Ich hoffe mal das die Richter in der nächsten Instanz mehr Grips im Hirn haben...

Thomas Rix am 15.10.2008 um 15:21
Re: Oh mein Gott...
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So gesehen ist die Google-Bildersuche sogar DAS Instrument für Rechteinhaber, >Seiten< zu finden, die nicht lizenzierten Kontent zeigen...

Martin G. am 15.10.2008 um 21:33
Formulierungsfehler oder x-faches NOT
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"Es würde sich wohl Einiges ändern in der Online-Welt, dürften künftig nur Bilder in Ergebnislisten von Bildersuchdiensten auftauchen, deren Rechteinhaber die Zustimmung dafür nicht verweigert haben."

Ok... nach die NOT-anzahl stimmt, die aussage aber nicht.

Dies dürfte nur ein kleinerer auswuchs eines Gesetzes sein, welches man getrost als größten Erfolg in der Geschichte des Datenschutzes bezeichnen kann. In Zukunft dürfen Daten anderer (in diesem Fall vor allem Adressen und Telefon) nur mit deren expliziten und nachweisbaren Zustimmung weitergereicht werden.

Derzeit ist es noch nötig explizit und nachweisbart bei dem entsprechenden Unternehmen diese Zustimmung zu verweigern.

Ich halte es keineswegs für Sinnfrei wenn Googles Bildersuche verboten wird. Im Gegenteil wäre dies ein großer Fortschritt. Die Bildersuche an sich ist ok, jedoch sollte Google Screenshots der Thumbnails der originalseite bieten und links zu diesen.

Simon Bethke am 15.10.2008 um 09:02
Hamburger Landgericht...
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... das sagt doch schon alles oder?

Tim Spiekerkötter am 15.10.2008 um 09:01
Schwachsinn
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Zitat aus dem Hamburger Abendblatt:

Google-Justiziar Arnd Haller wertet den Fall hingegen anders: "Dem Kläger geht es offenbar eher darum, selbst Geld zu bekommen.

Ich finde die Aussage trifft es zu hundertprozent... Schliesslich gibt es die robots.txt oder die Möglichkeit Google zu bitten die entsprechenden Bilde rnicht zu indexieren. Das geht hundertprozentig...

Oliver Hoffmann am 15.10.2008 um 02:26
Re: Schwachsinn
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Hier noch der Link zu dem Artikel. Der ist ein wenig ausführlicher.

http://www.abendblatt.de/daten/2007/11/08/814009.html

Oliver Hoffmann am 15.10.2008 um 02:27