Deutsche Sammelbürokratie betrifft jetzt auch Webmaster

von Martin G. | 0 | 13 Kommentare | 975 Aufrufe

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Laut der "Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek" muss jeglicher, von deutschen Bundesbürgern im Web veröffentlichte Kontent, an die Deutsche Nationalbibliothek geschickt werden.

Aus der Reihe "Wir schießen mit Kanonen auf Spatzen" ist wohl die gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlichte "Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek" zu sehen.
Danach muss ab sofort nämlich jeder Kontent, der ins "Sammelgebiet Netzpublikationen aus den Medienwerken in unkörperlicher Form" fällt an die Deutsche Nationalbibliothek gesendet werden. Auf deutsch: Alle Bilder, Grafiken Schriften, Text- und Audioinhalte, die im Internet öffentlich verfügbar sind.

Abzuliefern sind die Inhalte am Liebsten als PDF. Komplexere Seiten "dürfen" auch als ZIP abgeliefert werden. Einzige Ausnahme "lediglich privaten Zwecken dienende Websites" - vermutlich fallen aber selbst kleinere Firmenwebsites nicht unter diese Definition.
Man darf in Frage stellen, ob sich die "Entscheider" im Klaren darüber sind, welch immensen Zeitaufwand diese Verordnung nach sich zieht.

Bitkom kritisierte bereits vor einem Jahr diese Verordnung und schätzt den Kostenmehraufwand auf rund 115 Millionen Euro pro Jahr für die deutschen Unternehmen ein.

Webmaster sollten also nun Ihre Kunden gründlich auf diese Neuverordnung hinweisen, denn laut Verordnung müssen die Medienwerke "nur von denjenigen abgeliefert werden, die für sie das Recht zur Verbreitung haben".

Über den Autor: Martin G.
Martin G. ist Mediendesignstudent und Leiter der Entwicklung in einem mittelständischen Medienhaus.
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Kommentare: Deutsche Sammelbürokratie betrifft jetzt auch Webmaster

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Die haben
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Die haben sich da wahrscheinlich n notebook an ihre 16mbit leitung angeschlossen und warten nun darauf, das sich in 3 tagen das gesamte internet von selbst uploaded.

Simon Bethke am 27.10.2008 um 08:18
UGC
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naja, etwas schwammig, das ganze. Was ist mit UGC Seiten.

Sebastian Bechtel am 25.10.2008 um 12:51
sehr schwammig und rechtlich okay?
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Hallo, interessant finde ich auch, was Dr. Bahr dazu schreibt: http://www.dr-bahr.com/news_det_20081024100049.html

Und dann der Aspekt, das die ggfs.alle PHP-Skripte wollen. Wie sind das denn mit kommerziellen Skripten aus, die ich eigentlich nicht weitergeben darf? So würde ich mich dann ja strafbar machen.

Markus Stahmann am 25.10.2008 um 01:36
Re: sehr schwammig und rechtlich okay?
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php-skripte... lol was wollen die denn damit. da steht ja nichts drin was für das öffentliche interesse ist. höchstens skripte die für die verbreitung vorgesehen sind (tutorials). soweit mich das betrifft ordne ich den quelltext meiner seite immer noch als geistiges eigentum ein, da hat niemand was dran verloren. und irgendwie wunderte es mich nicht dass dieser anwalt ein hamburger anwalt ist (kam da nicht auch irgendwas von urheberrechtsverletzungen bei der google blidersuche her?)

Oliver Hoffmann am 25.10.2008 um 14:05
Re: sehr schwammig und rechtlich okay?
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Verwechsel bitte Dr. Bahr nicht mit den Abmahnanwälten. Dr. Bahr ist eigentlich ein ziemlich bekannter Anwalt im Bereich des Medienrechts. Er hat z.B. das Supernatureforum damals vertreten. Außerdem ist er der Betreiber von law-podcasting.

Markus Stahmann am 25.10.2008 um 14:36
Wartet es doch einfach mal ab...
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... Diese Verordnung wird eh noch geändert. Wie tms schon geschrieben hat wird es garantiert wieder Klagen dagegen geben und dann wird das wieder angepasst. Also alle mal tief Luft holen und locker durch die Hose atmen. Das wird schon irgendwie...

Oliver Hoffmann am 24.10.2008 um 23:17
Re: Wartet es doch einfach mal ab...
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und schliesslich gilt das nur für Artikel die von öffentlichem Interesse sind. Oder glaubt ihr die Deutsche Nationalbibliothek interessiert sich für einen Artikel von ner kleinen popelfirma, in der sie bekanntgibt für den bauernhof nebenan eine website erstellt zu haben? mit sicherheit nicht...

Oliver Hoffmann am 24.10.2008 um 23:19
...nicht die Hälfte vergessen ;)
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http://www.d-nb.de/netzpub/info/np_faq.htm

Außerdem nicht gesammelt werden Netzpublikationen, die rein privaten oder gewerblichen Zwecken dienen. Generell sind damit Webseiten gemeint, die z. B. aus privaten Fotos und Urlaubsbeschreibungen oder Darstellungen der Dienstleistungen und Angebote einer Firma bestehen, die meist nur das private Umfeld oder Kunden interessieren. Wenn die Webseiten jedoch themen- oder personenbezogene Informationen enthalten, die von öffentlichem Interesse sind, wie z. B. über Personen des öffentlichen Lebens oder über Kleintierzucht, sind sie für die Deutsche Nationalbibliothek sammelpflichtig.

Benutzer gelöscht am 24.10.2008 um 23:07
sackgang...
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hoch 10

Richard Unterberg am 24.10.2008 um 21:28
Re: sackgang...
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Haben wir schon den 1. April?

Sebastian ! am 24.10.2008 um 22:37
Re: sackgang...
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Ähm, so schwammig beschrieben, dass es auf jeden Fall Klagen beim Verfassungsgericht geben wird, denke ich mal. Was ich mich frage: Welchem Zweck soll sowas dienlich sein, vorallem das Gesetz tritt ab 17.Oktober einfach in Kraft, und unaufgefordert muss man seinen Inhalt geordnet schicken, bevor er ins Netz kommt :o

Benutzer gelöscht am 24.10.2008 um 23:08
Re: sackgang...
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Die Bibliothek wird damit in die Lage versetzt, einen zeitgemäßen Beitrag zur Wahrung des digitalen Kulturerbes zu leisten.

diesem zweck soll das dienen ^^

an sich ja keine schlechte idee; eine weitere große frage taucht jedoch auf » möchte ich überhaupt, dass meine personenbezogenen inhalte etc. pp gewahrt werden?!

Aiden Tailor am 27.10.2008 um 13:11