Wichtiger Schritt gegen "Internet-Abmahner"
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Konkret geht es in diesem Fall um die massenhaft verschickten Abmahnungen von den Webseiten-Betreibern Marion Knieper und ihrem Ehemann Folkert - besser bekannt als "http://www.marions-kochbuch.de/".
Das Ehepaar mahnte u.a. zwei Forenbetreiber kostenpflichtig ab, deren User Fotos geposted hatten, die angeblich von marions-kochbuch stammten, und forderte Unterlassung.
Die Forenbetreiber entfernten daraufhin die Fotos, wollten aber den dauerhaften Unterlassungsanspruch nicht akzeptieren und zogen vor Gericht.
Nachdem das Landgericht Hamburg den Unterlassungsanspruch bestätigte gingen die Betreiber vor dem OLG Hamburg in Berufung; der Richter des OLG Hamburg machte nun klar, dass er die Auffassung seines Kollegen nicht teile.
Bei Webforen könne es keine generelle Pflicht zur proaktiven Vorabprüfung von Nutzerbeiträgen auf eventuelle Rechtsverstöße geben. Erst wenn der Forenbetreiber, etwa durch eine Abmahnung, Kenntnis von einem Rechtsverstoß habe, müsse er das Posting sperren. (heise.de)
Darauf begründet liegt auch keine "Störerhaftung" der Forenbetreiber vor, und somit auch keine Unterlassungsverpflichtung. Dadurch wiederum fällt der Grund der Abmahnung samt Erstattung der Anwaltsgebühren weg. Auch besteht nach dieser Ansicht kein Anspruch auf Schadensersatz.
Das Urteil wird für 4. Februar erwartet. Sollte der Richter seinem heutigen Credo folgen, wird die gängige Massenabmahnpraxis, vor den Hamburger Gerichten hoffentlich erschwert.
Quelle: heise.de



Und sowas...
...gerade aus Hamburg. Von denen hätte ich das jetzt am wenigsten erwartet.