CCC - Bundesverfassungsgericht beendet elektronisches Wahlroulette
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Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, daß der Einsatz von Wahlcomputern nicht verfassungsgemäß ist. Vielmehr müssen Wahlen in Deutschland von jedermann ohne Expertenwissen nachvollzogen werden können. Der Verfassungsgrundsatz der Öffentlichkeit der Wahl, den der Chaos Computer Club zum Kernpunkt seiner Kampagne gegen Wahlcomputer gemacht hatte, wurde vom BVerfG als wesentlich für die Durchführung demokratischer Wahlen definiert. Hingegen ist die Geschwindigkeit der Ergebnisermittlung keine Anforderung an eine Wahl. Damit sind die bisher in Deutschland verwendeten NEDAP-Wahlcomputer nur noch Elektroschrott.
In seiner heutigen Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit der Bundestagswahl im Jahre 2005 [1] haben die Karlsruher Richter klargestellt, dass nachvollziehbare und geheime Wahlen zum Kern unseres demokratischen Systems gehören. Dieser wird durch den Einsatz von Wahlcomputern ausgehöhlt. Es müsse auch "Menschen ohne technische Fachkenntnisse" möglich sein, die Wahl komplett nachzuvollziehen. Dazu dürfen Wählerstimmen zu keiner Zeit einzig und allein in elektronischen Speichern abgelegt sein.
Die bisher praktizierte und vom Bundesinnenministerium und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt propagierte Kultur des Expertentums, bei der sich die Wähler auf eine vorab festgelegte Vertrauenswürdigkeit der Computersysteme verlassen müssen, hat sich damit erledigt. Der demokratische Urakt darf nicht der unmittelbaren Kontrolle der Wählers entzogen werden.
"Wer jetzt noch mit dem digitalen Zeitgeist oder der angeblich besseren Effizienz elektronischer Wahlen argumentiert, hat nicht verstanden, was das Wesen von Demokratie ist und sollte nicht weiter mit wesentlichen Aspekten des Wahlvorgangs betraut werden"
sagte Dirk Engling, Sprecher des Chaos Computer Club.
Zwar hat das BVerfG die Tür für elektronische Wahlen einen Spalt breit offengelassen, allerdings nur, wenn der Wähler jederzeit ohne Fachkenntnisse die Korrektheit der Stimmabgabe und -auszählung überprüfen kann. Diese Anforderungen an Wahlcomputer bedeuten jedoch defacto ein Verbot, da die ökonomischen Argumente für den Einsatz von Wahlcomputern hinfällig werden, sobald mindestens ein Wähler das Nachzählen der Papierstimmen verlangt.
Engling kommentierte die vom Bundesverfassungsgericht errichteten Hürden, "Wir sind gespannt, ob zukünftige Hersteller von Wahlcomputern in der Lage sind nachzuweisen, dass ihre Systeme den von den Richtern bestimmten Grundsätzen entsprechen. Der CCC wird sicher sehr genau hinschauen."
Gleichzeitig stärkte das Bundesverfassungsgericht den Grundsatz der geheimen Stimmabgabe, was die Einführung von Online-Wahlsystemen erheblich erschwert. Kernprobleme etwa von Internet-Wahlsystemen sind –
neben der mangelnden Öffentlichkeit – möglicher Stimmenkauf oder die Abgabe einer Stimme von jemand anderem als dem Computerbesitzer.
Den Kommunen, die trotz umfangreicher öffentlicher Debatten über die Wahlcomputer, auf die Werbeversprechen von 20-jähriger Verwendbarkeit des Herstellers NEDAP hereingefallen sind, bleibt nun nur noch die Schadensbegrenzung. "Um nicht zum Endlager für Wahlcomputerschrott zu werden, empfiehlt der CCC den betrogenen Kommunen, sofort Ansprüche gegen die Hersteller der offensichtlich minderwertigen Systeme geltend
zu machen.", so Engling weiter, "Später würden diese höchstens noch als unhandliche Schachcomputer zu gebrauchen sein."



Missweisend
Soweit ich das Urteil durch die Medien richtig verstanden habe, ist der Einsatz von Wahlcomputern generell nicht verboten wurden, sondern nur die aktuellen Verfahren als verfassungswiedrig erklärt. Auch wenn ich das Urteil begrüße, war das nicht das Ende von Wahl-PCs, die festgestellten Mängel müssen «nur» abgestellt werden.
Re: Missweisend
Du hast es richtig verstanden. Die Wahlcomputer sind nicht verboten, nur muss jeder, ob jung oder alt, das Verfahren von Anfang bis Ende nachvollziehen können, da sonst keine geheime Wahl möglich ist, da sonst keiner oder nur Erfahrene genau wissen, was dazwischen passiert. Wenn die Unternehmen also einen Wahlcomputer entwickeln, bei dem jeder das Verfahren von Stimmabgabe bis Auswertung nachvollziehen und verstehen kann, dann gibt es eine Chance, dass die Wahlcomputer wiederkommen, jedoch wird sich dann erstmal wieder der CCC einschalten und die Verfahren sowie die Computer überprüfen, sodass da nicht wieder son Murks mit passiert, wie es bei den heutigen passiert ist, zumal die nun Schrott sind.
Re: Missweisend
Richtig, die festgestellten Mängel müssen "nur" abgestellt bzw. die Anforderungen erfüllt werden, was allerdings defakto das Aus für elektronische Wahlen bedeutet. Früher oder später wird das Thema aber wieder auf den Tisch kommen, da bin ich mir sicher.
Re: Missweisend
Solange die Geräte den Anforderungen entsprechen und nicht die Grundsätze aushöhlen (wie es so schön im Text heißt) spricht ja auch nichts dagegen.
Re: Missweisend
Steht ja auch im Text:
"Engling kommentierte die vom Bundesverfassungsgericht errichteten Hürden, "Wir sind gespannt, ob zukünftige Hersteller von Wahlcomputern in der Lage sind nachzuweisen, dass ihre Systeme den von den Richtern bestimmten Grundsätzen entsprechen. Der CCC wird sicher sehr genau hinschauen." "